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Domenic Böhm

Rechtsgebiet:

Arbeitsrecht, Allgemeines Wirtschaftsrecht

Kanzlei:

Sylvenstein Rechtsanwälte

Standort:

Sckellstraße 6, 81667 München, Deutschland

Kurzprofil

Domenic C. Böhm ist Partner der Sozietät SYLVENSTEIN Rechtsanwälte. Er berät nationale und international ausgerichtete Unternehmen sowie Führungskräfte in allen Fragen des Arbeits- und des allgemeinen Wirtschaftsrechts.

Im Arbeitsrecht berät Domenic C. Böhm dabei in allen arbeitsrechtlichen Disziplinen im Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Das Spektrum reicht von der Vorbereitung und Begleitung komplexer Umstrukturierungen von Unternehmen bis hin zur Vertretung in Arbeitsgerichtsverfahren/Beschlussverfahren. Insbesondere im Bereich der betrieblichen Altersversorgung und Betriebsrente verfügt Domenic C. Böhm über besondere Expertise. Weiterhin berät er bei der Beendigung von Dienst- und Arbeitsverhältnissen, sowie in arbeitsrechtlichen Problemfeldern in Restrukturierungsprozessen und Unternehmenstransaktionen.

Er ist ausgebildeter Wirtschaftsmediator (MuCDR), sowie zugelassene Gütestelle nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO. Stationen seiner juristischen Ausbildung waren München, Lausanne (CH), Tokyo (JPN) und New York (USA).

Expertise

  • Vertragsgestaltung für nationale und internationale Unternehmen

  • Individual- und Kollektivarbeitsrecht

  • Prozessführung

  • Allgemeines Wirtschaftsrecht

  • Operative Beratung mittelständischer Unternehmen

Counselis ist keine Rechtsanwaltskanzlei, keine Sozietät und auch kein Haftungsverbund. Counselis erbringt keine Rechtsberatungsleistungen. Diese werden ausschließlich von den jeweiligen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten (beide nachfolgend als "Counselis-Anwalt") gegenüber ihren Mandanten erbracht. Mandatsbeziehungen bestehen ausschließlich zwischen dem Mandanten und dem jeweiligen Anwalt. Weder Counselis noch die übrigen Counselis-Anwälte sind Partei dieser Mandatsbeziehung.

Aus Gründen der Lesbarkeit wird auf der gesamten Website auf eine geschlechtsneutrale Formulierung verzichtet und stattdessen die Bezeichnungen "Counselis-Anwalt" oder "Anwalt" verwendet. Es sind jedoch immer alle Geschlechter (w/m/d) im Sinne der Gleichbehandlung angesprochen.

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