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Michael A. Berghofer LL.M.

Rechtsgebiet:

Kartellrecht, Beihilferecht, Vertriebsrecht

Kanzlei:

Berghofer Legal

Standort:

Maximilianstraße 2, 80539 München, Deutschland

BERATUNGSSCHWERPUNKTE.

Kartellrecht

Fusionskontrolle

Compliance

Beihilferecht

Vertriebsrecht

VERHANDLUNGSSPRACHEN.

Deutsch, Englisch

Kurzprofil

Michael Berghofer verfügt über mehr als 20 Jahre praktische Erfahrung in der kartell- und beihilferechtlichen Beratung und Vertretung von Unternehmen. Dabei erstreckt sich seine Tätigkeit auf alle Bereiche des deutschen und europäischen Kartellrechts einschließlich der Verteidigung in Kartellbußgeld- und Missbrauchsverfahren, der Vertrags-, Vertriebs- und Strukturgestaltung, der Fusionskontrolle und der kartellrechtlichen Compliance. Im Beihilferecht unterstützt er bei der rechtssicheren Erlangung staatlicher Förderung sowie der Absicherung gegen eine spätere Rückforderung.


Nach seiner Tätigkeit bei der Europäischen Kommission, Generaldirektion Wettbewerb in Brüssel ist Michael Berghofer seit Januar 2002 als Rechtsanwalt ausschließlich im Kartell- und Beihilferecht tätig: Seine Anwaltstätigkeit begann er bei einer renommierten, überregional tätigen Kanzlei in Stuttgart und war danach sechs Jahre als Counsel bei einer im Kartellrecht spezialisierten Sozietät in Süddeutschland und Brüssel tätig; von 2011 bis Ende 2017 leitete er als Head of Competition & Antitrust den Bereich Kartell- und Wettbewerbsrecht bei einer Big4 Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Seit 2018 betreut Michael Berghofer seine Mandanten unabhängig in eigener Kanzlei ausschließlich im Kartell-, Beihilfe- und Vertriebsrecht.


Michael Berghofer hat an den Universitäten Tübingen, London und an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer studiert und am King’s College London zum Master of Laws (LL.M.) mit Spezialisierung im Kartell- und Beihilferecht graduiert.

Expertise

  • Kartellrecht

  • Fusionskontrolle

  • Compliance

  • Beihilferecht

  • Vertriebsrecht

Counselis ist keine Rechtsanwaltskanzlei, keine Sozietät und auch kein Haftungsverbund. Counselis erbringt keine Rechtsberatungsleistungen. Diese werden ausschließlich von den jeweiligen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten (beide nachfolgend als "Counselis-Anwalt") gegenüber ihren Mandanten erbracht. Mandatsbeziehungen bestehen ausschließlich zwischen dem Mandanten und dem jeweiligen Anwalt. Weder Counselis noch die übrigen Counselis-Anwälte sind Partei dieser Mandatsbeziehung.

Aus Gründen der Lesbarkeit wird auf der gesamten Website auf eine geschlechtsneutrale Formulierung verzichtet und stattdessen die Bezeichnungen "Counselis-Anwalt" oder "Anwalt" verwendet. Es sind jedoch immer alle Geschlechter (w/m/d) im Sinne der Gleichbehandlung angesprochen.

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