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Dr. Christian Ley

Rechtsgebiet:

Arbeitsrecht

Kanzlei:

Ebert Fuhlrott Garden Ley Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB

Standort:

Sendlinger Straße 33A, 80331 München, Deutschland

Kurzprofil

Dr. Christian Ley studierte 1998 bis 2002 Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Bereits während seines Studiums arbeitete er in Nebentätigkeit in Rechtsanwaltskanzleien mit Bezug zum Arbeitsrecht. Nach dem ersten Staatsexamen verfasste Christian Ley seine Doktorarbeit auf dem Gebiet des Verfassungsrechts bei Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Während des Referendariats in München führten ihn zwei längere Auslandsstationen nach New York und London. 


Nach Abschluss des zweiten juristischen Staatsexamens in München arbeitete Herr Dr. Ley für mehr als fünf Jahre bei einer internationalen Großkanzlei im Bereich Arbeitsrecht, bevor er zwei Jahre in die führende deutsche Arbeitsrechtspraxis einer deutschen Großkanzlei in München und Berlin wechselte. 


Nach dem Blick in eine Arbeitsrechtsabteilung eines Konzerns führte der Weg Herrn Dr. Ley in die Partnerschaft einer anerkannten Münchner Arbeitsrechtskanzlei, wo er nach knapp zehn Jahren ausschied, um FUHLROTT ARBEITSRECHT mitzugründen.

Herr Dr. Ley veröffentlicht regelmäßig in der Fachzeitschrift BetriebsBerater und ist Mitautor mehrere arbeitsrechtlicher Handbücher.

Expertise

  • Beratung von nationalen/internationalen Arbeitgebern und Führungskräften

  • Individual- und Kollektivarbeitsrecht

  • Durchführung arbeitsrechtlicher Due Diligences

  • Umfassende Verhandlungserfahrung mit der DRV in Bezug auf Scheinselbständigkeitssachverhalte

Counselis ist keine Rechtsanwaltskanzlei, keine Sozietät und auch kein Haftungsverbund. Counselis erbringt keine Rechtsberatungsleistungen. Diese werden ausschließlich von den jeweiligen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten (beide nachfolgend als "Counselis-Anwalt") gegenüber ihren Mandanten erbracht. Mandatsbeziehungen bestehen ausschließlich zwischen dem Mandanten und dem jeweiligen Anwalt. Weder Counselis noch die übrigen Counselis-Anwälte sind Partei dieser Mandatsbeziehung.

Aus Gründen der Lesbarkeit wird auf der gesamten Website auf eine geschlechtsneutrale Formulierung verzichtet und stattdessen die Bezeichnungen "Counselis-Anwalt" oder "Anwalt" verwendet. Es sind jedoch immer alle Geschlechter (w/m/d) im Sinne der Gleichbehandlung angesprochen.

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